Schwangere darf Schwangerschaft leugnend sich als Schwangerschaftsvertretung bewerben

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009
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Mo 21. Jan 2013, 00:10 - Beitrag #1

Schwangere darf Schwangerschaft leugnend sich als Schwangerschaftsvertretung bewerben

...ohne das der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten darf urteilte das Landesarbeitsgericht wie im Lawblog nachzulesen.
Das nenn ich mal konsequenten Schutz für Schwangere...

Lykurg
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Mo 21. Jan 2013, 01:12 - Beitrag #2

Heftig! Die Konsequenz des Urteils wird in einem der Lawblog-Kommentare deutlich - es kann und wird klar dazu führen, daß die Einstellung von Frauen zurückgeht. Denn wenn etwa eine medizinische Fachangestellte, sobald schwanger, nur noch Schreibtischtätigkeiten durchführen darf, aber voll weiterbezahlt werden muß, handelt sich der Arbeitgeber damit ein riesiges Problem ein.

009
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Mo 21. Jan 2013, 01:23 - Beitrag #3

Es ist einer der Fälle, wo Juristerei auf mich als so klar zwingend logische widerspruchsfreie Disziplin wirkt, die ihre Lehrsätze ganz konsequent kombiniert und sich nicht von den teils heftigen Konsequenzen für andere beeindrucken lässt.
Frei nach dem Motto: wenn es Volk oder Gesetzgebung nicht passt, müssen sie anders wählen oder andere Rechtsrahmen setzen.

e-noon
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Mo 21. Jan 2013, 11:25 - Beitrag #4

Konsequent ist es - auch wenn in diesem Fall für den Arbeitgeber ein sehr großes Risiko besteht. Ich denke aber, die Zahl der Fälle, in denen so etwas eintritt, ist sehr gering. Es wird sicher nicht viele Frauen geben, die sich, wie in den Kommentaren befürchtet, bewerben, um einen Tag später in den Mutterschutz zu gehen - allein schon, weil es sich in der Vita nicht so gut macht, dann aber auch, weil nicht viele Menschen prinzipiell bösartig sind und aus jedem System das letzte rausquetschen, was sich herausquetschen lässt.

Wie ist es denn im Falle einer schweren Erkrankung? Ist es ein Täuschungsversuch, eine Krankheitsvertretung anzutreten, wenn man weiß, dass man selber krank ist? Muss man Krankheit dem Arbeitgeber melden?

Ich gebe zu bedenken: Nicht jeder weiß sofort, dass er schwanger ist oder krank. Um den obigen Fall wirksam auszuschließen und die Angestellte tatsächlich für einen Täuschungsversuch anklagen zu können, müsste man ja nachweisen, dass sie auch selber wusste, dass sie schwanger war (offenbar hat man es ja noch nicht gesehen). Zwangsschwangerschaftstests vor Schwangerschaftsvertretungen? Ich denke, das wollen wir doch auch nicht.

Traitor
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Mo 21. Jan 2013, 11:55 - Beitrag #5

Zitat von e-noon:weil nicht viele Menschen prinzipiell bösartig sind und aus jedem System das letzte rausquetschen, was sich herausquetschen lässt.
Deshalb finde ich den konkreten Fall nicht so schlimm, den Gedanken hinter der Entscheidung aber sehr wohl - wenn zum Schutz Benachteiligter erlassene Richtlinien dazu genutzt werden, arglistige Täuschungen zu belohnen, dann läuft etwas juristisch falsch.

Zitat von e-noon:müsste man ja nachweisen, dass sie auch selber wusste, dass sie schwanger war
In den meisten Fällen dürfte es ja eine ganz gut dokumentierte ärztliche Erstdiagnose geben. Nur bei der zeitlichen Abfolge Selbstverdacht/Selbstdiagnose -> Job angenommen -> Arztbestätigung wäre es knifflig.

Zitat von Lawblog:Die Frage nach einer Schwangerschaft wird grundsätzlich als unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts bewertet.
Das halte ich für sehr bedenklich, in Verbindung mit e-noons Erkrankungsfrage: das klingt, als würde eine Schwangerschaft nicht als körperliche Untauglichkeit gleichauf mit einer Erkrankung gewertet, sondern als geschlechtsgegebener Nachteil, und als sei eine geschlechtliche Diskriminierung grundsätzlich schlimmer als jede andere. Letztere Tendenz sieht man auch sonst immer wieder - Beispiel Versicherungen, wo "Unisex"-Tarife durchgedrückt wurden, nach Alter, Einkommen, Erkrankungen oder Wohnort diskriminierende Tarife aber weiterhin voll akzeptiert werden.

@009: Leider unterlassen Juristen es regelmäßig, die ihren Entscheidungen zu Grunde legenden Gesetze auf innere Widerspruchsfreiheit zu prüfen. Und wie jeder Logiker oder Mathematiker weiß, lässt sich aus Annahmen, die einen Widerspruch enthalten, jeder beliebige Schluss ziehen. Somit sind Urteile, die konkrete Richtlinien in Widerspruch zu eigentlich grundlegenden Prinzipien anwenden, oder umgekehrt, letztlich reine Richterwillkür.

Ipsissimus
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Mo 21. Jan 2013, 12:55 - Beitrag #6

ein bisschen Korinthen kacken: zum "leugnen" reicht es erst, wenn sie darauf angesprochen worden wäre (was der Arbeitgeber rechtlich nicht darf) und explizit behauptet hätte, dass sie es nicht ist. Selbst dann gäbe es alternative Bezeichnungen, z.B. das eben verwendete "abstreiten". "Leugnen" hat demgegenüber einen unangenehmen Duktus von Moralität, als sei es moralische Pflicht der Frau, Aussagen zu machen, die gegen sie selbst verwendet werden können. Hätte der Arbeitgeber gefragt, hätte er einen Rechtsbruch begangen; in dem Fall wäre die Falschaussage der Frau eher als Notwehr einzustufen.

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Mo 21. Jan 2013, 23:42 - Beitrag #7

Zitat von Traitor:Deshalb finde ich den konkreten Fall nicht so schlimm, den Gedanken hinter der Entscheidung aber sehr wohl - wenn zum Schutz Benachteiligter erlassene Richtlinien dazu genutzt werden, arglistige Täuschungen zu belohnen, dann läuft etwas juristisch falsch.


Mir kommt gerade ein Gedanke: sie können nur so benutzt werden, weil das Prinzip "Schwangerschaft darf niemals benachteiligen" grenzenlos angewandt wird und so etwas eigentlich begrüßenswertes dann im Einzelfall auch fragwürdiges hervorbringt. Und das erinnert mich irgendwie an das extreme Primat (besonders auch) des (werdenden) Lebens in der katholischen Morallehre und der daraus strikt logisch zwingend folgenden Verweigerung jeder Mitwirkung am einsatz der Pille danach.

Traitor
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Di 22. Jan 2013, 21:08 - Beitrag #8

@Ipsissimus: Das Frageverbot an sich ist schon eine fragwürdige Sache, und führt in Konsequenz dann eben zu solchen schon fast absurden Sonderfällen. Und ja, unabhängig von der anscheinend gegensätzlichen Rechtslage, ich würde es als moralische Pflicht ansehen, wahrheitsgemäße Aussagen zu machen, die eine faktisch unsinnige Handlung des Gegenübers (Einstellung trotz Untauglichkeit) verhindert. Auch wenn der Gesetzgeber einem in Ausnahmefällen Betrug erlaubt, weil er (vielleicht sogar zu Recht) glaubt, dies sei eine angemessene ausgleichende Ungerechtigkeit für andere Nachteile einer speziellen Situation, dann bleibt es moralisch Betrug.

@009: Dass das Prinzip nicht tatsächlich grenzenlos angewendet werden kann, stellt die Biologie sicher. Der Versuch, es auch da noch anzuwenden, wo andere Gesetze es eigentlich nicht zulassen (also z.B. hier beim Medizinerinnenbeispiel Schwangerenschutz am Arbeitsplatz vs. Schwangerenrecht auf Einstellung), scheint aber auch schon eine ziemliche Überdehnung zu sein.

Ipsissimus
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Di 22. Jan 2013, 21:24 - Beitrag #9

Das Frageverbot an sich ist schon eine fragwürdige Sache
aus Sicht der Arbeitgeber äußerst fragwürdig, aus Sicht des Feminismus absolut unerlässlich als Antidiskriminierungsmaßnahme. Ich neige zu letzterem.

Und Moral ist wie auch Rationalität aller Absichten Hure. Was moralisch ist, wird letztlich von denen entschieden, die Macht haben. Es ist schon viel zu viel Macht in den Händen der Arbeitgeber angesammelt, daher sind derartige Begrenzungen aus meiner Sicht unerlässlich.

Traitor
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Di 22. Jan 2013, 21:43 - Beitrag #10

Siehe auch meine Ausführungen zum Missbrauch des Wortes "Diskriminierung" im Männer-Thread - das Ausgleichen faktischer Nachteile durch künstliche Vorteile ist keine "Antidiskriminierungsmaßnahme", sondern höchstens eine politisch gewollte Machtumverteilung. Damit ist sie aus sich heraus unfair und kann nur durch Aufwiegen mit anderen Übeln gerechtfertigt werden.

Im Rahmen eines solchen Aufwiegens/Abwägens käme ich selbst zu dem Schluss, dass das Frageverbot insgesamt mehr nützt als schadet, da die Fälle, in denen das kurzfristige Arbeitshindernis Schwangerschaft unfairerweise zum Nichteinstellen für einen langfristigen Arbeitsplatz missbraucht wird, viel häufiger sein dürften als die paar Fälle eines bösartigen Schwangerschaftsverschweigens mit schweren Nachteilen für den Arbeitgeber durch Dreifacheinstellung.
Schön wäre es dann, wenn jene, wie hier zumindest für N=1 schonmal bewiesen, doch existenten Ausnahmefälle so behandelt würden, dass bei Bekanntwerden eines nachgewiesenermaßen bewussten Verschweigens seitens der Bewerberin und gut begründeter Nichtzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung seitens des Arbeitsgebers eine fristlose Kündigung, bei Nachweis böser Absicht sogar inklusive rückwirkender Entschädigung, wirksam wird.
Da das wiederum aber kaum juristisch sauber festschreibbar wäre und jede kleine Unwägsamkeit Missbrauch und Mobbing die Tür öffnen würde, muss man darauf wohl verzichten und bei der aktuellen Regelung, wie sie in diesem Fall gerichtlich interpretiert wurde, bleiben. Ich halte sie für inhaltlich falsch, aber praktisch für immer noch besser als die Alternative.

Moral ist kein Mittel, Moral ist eine Absicht. Aber Moral ist gleichzeitig eine der wenigen Dinge, auf die Mächtige kein Monopol haben; das moralische Empfinden kann einem niemand vorschreiben oder wegnehmen, so dass ich mir zum Glück erlauben kann, meine Moral offen gegen geltende (Nicht-Grund-)Rechtssätze zu stellen.

Die allgemeine Feststellung "zu viel Macht in den Händen der Arbeitgeber" krankt daran, dass "die Arbeitgeber" nicht homogen sind. Was bei Arbeitnehmer gegen Großkonzern absolut notwendige Absicherung ist, kann bei Arbeitnehmer gegen Kleinstarbeitgeber letzteren in Existenznot bringen. (Ärzte wohl eher selten, Gastronomie-, Einzelhandels- oder Handwerksbetreiber dafür durchaus.) Ähnliches Phänomen bei Mieter vs. Vermieter.

Maglor
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Di 22. Jan 2013, 21:53 - Beitrag #11

Zitat von e-noon:Wie ist es denn im Falle einer schweren Erkrankung? Ist es ein Täuschungsversuch, eine Krankheitsvertretung anzutreten, wenn man weiß, dass man selber krank ist? Muss man Krankheit dem Arbeitgeber melden?

Eine schwere Erkrankung oder Behinderung darf nur dann geleugnet oder verschwiegen werden, wenn sie keine schwere Auswirkung auf die auszuübende Tätigkeit hat.
Das gilt aber nicht Beamte.

Die Schwangerschaft hat also besonderen Schutz. Sie verläuft aber auch chronisch, im Idealfall in dauerhafter Mutterschaft. :crazy:
Schwangerschaft wird üblicherweise nicht als Krankheit verstanden, auch wenn bei Schwangeren der Trend klar zur frühzeitigen Arbeitsunfähigkeit geht.

Zu Fragen wäre auch, ob die Schutz auch in Tendenz-Betrieben gilt. Wenn eine medizinische Fachangestellte ein uneheliches Kind von einem Heiden erwartet, es wäre sicherlich grob unbillig, wenn der Arbeitergeber - hier ein Krankenhaus christlicher Trägerschaft - davon nicht erfahren würde.

Zur Frage, wer muss im Einzelfall, vor wem geschützt werden:
Hiesiger Pflegedienst der Stadt beschäftigt ausschließlich Frauen, wie eben branchenüblich. Dadurch, dass mehrere der wenigen Angestellte gleichzeitig in den Mutterschutz, produziert der Pflegedienst für die Stadtkasse mehr Schulden als branchenüblich.

e-noon
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Di 22. Jan 2013, 22:25 - Beitrag #12

Es ist ungerecht, ja. Die Welt ist aber an sich ungerecht. Es ist eine natürliche Ungerechtigkeit, dass nur ein Geschlecht Kinder bekommen kann - für beide Geschlechter. Wäre das anders... aber es ist nun einmal so, und in vielen Fällen führt das dazu, dass Frauen (und nicht Männer) sich entscheiden müssen: Kinder oder Karriere.

Nun brauchen aber nicht nur Frauen Kinder, sondern die ganze Gesellschaft ist darauf angewiesen. Damit ist es nicht mehr "nur" Minderheitenschutz (bzw. Schutz von Benachteiligten), sondern Selbstschutz des Staates, auf ein Mehr an Kindern hinzuarbeiten, wenn die demographische Entwicklung besorgniserregend ist. Möchte man nicht nur mehr Kinder, sondern gerade auch Kinder von Akademikerinnen etc., bietet sich an, Kind und Karriere miteinander vereinbar zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass man auch als Frau eingestellt wird, auch wenn man eventuell einen Kinderwunsch hat. Daher ist schon die Frage nach einem Kinderwunsch verboten - weil der Arbeitgeber ja nicht fragen würde, wenn die Antwort keine Auswirkung auf die Einstellung hätte, und ja auch ein Mann Kinder zeugen und dann zuhause bleiben kann. DER wird aber in der Regel nicht gefragt - weil die Arbeitgeber immer noch stillschweigend davon ausgehen, dass eher die Frau zuhause bleibt und somit ausfällt als der Mann -> somit wird qua Gruppenzugehörigkeit ein Stereotyp angesetzt und nach diesem ausgewählt -> Diskriminierung.

Natürlich ist das nicht der Königsweg; es gibt in der Frage wohl auch keinen. "Positive Diskriminierung", sprich Quote, ist ja auch wieder Diskriminierung; aber das Ziel, jedem Individuum ungeachtet der Gruppenzugehörigkeit annähernd gleiche Möglichkeiten zu schaffen, also Chancengleichheit, will ja irgendwie erreicht werden.

das Ausgleichen faktischer Nachteile durch künstliche Vorteile

Welches sind denn die faktischen Nachteile von Frauen?

Im vorliegenden Fall würde ich eine auf eben solche Fälle begrenzte Ausnahmeregelung schaffen, die meinetwegen einen Topf bereithält für Fälle, in denen bei Schwangerschaftsvertretungen sich eine Schwangere gefunden hat, der man nicht nachweisen kann, dass sie wusste, schwanger zu sein. Aus diesem Topf können die beiden Schwangeren bezahlt werden und der Arbeitgeber kann eine dritte Vertretung suchen.

Traitor
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Di 22. Jan 2013, 23:19 - Beitrag #13

Der gesamtgesellschaftliche Wunsch nach mehr Kindern fällt unter "Aufwiegen gegen andere Übel".

DER wird aber in der Regel nicht gefragt - weil die Arbeitgeber immer noch stillschweigend davon ausgehen, dass eher die Frau zuhause bleibt und somit ausfällt als der Mann -> somit wird qua Gruppenzugehörigkeit ein Stereotyp angesetzt und nach diesem ausgewählt -> Diskriminierung.
Wenn eine sehr weitgehende juristische Regelung, die normalerweise verbotene Handlungen für eine bestimmte Gruppe erlaubt, lediglich mit vermuteten Denkweisen einer anderen Gruppe begründet wird, dann steht das auf sehr wackeligen Füßen. Dann doch lieber die eigentliche Ungerechtigkeit der Regelung zugeben und sie mit höheren gesamtgesellschaftlichen Interessen begründen.

Chancengleichheit ist ein gutes allgemeines Ziel, sie ist aber so abstrakt, dass ich immer Zweifel habe, wenn sie nicht nur durch reine Förderung, sondern auch durch akkumulierte, in sich ungerechte Maßnahmen wie "positive Diskriminierung" oder Rechtsverdrehungen herbeigeführt werden soll. Das kann man machen, muss aber jede einzelne davon sorgfältig abwägen und hat oft ein Problem, zu begründen, warum eine davon nur aufgrund des großen Gesamtzieles zumutbar sein soll, während andere es nicht sind.

Welches sind denn die faktischen Nachteile von Frauen?
Der faktische Nachteil von schwangeren Frauen: Arbeitsuntauglichkeit (biologische oft erst gegen Ende, juristische schon früher). Siehe Blinden-Beispiel im anderen Thread.

Deine Ausnahmeregelung klingt elegant, ist aber eine fragwürdige Sozialisierung von durch individuelles Fehlverhalten verursachten Kosten; da wäre es gerechter (wenn auch noch unrealistischer), gleich allen Schwangeren den Unterhalt zu bezahlen.


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