In den letzten Jahren wurde per EU-Recht ja versucht, "Altersdiskriminierung" in Bildungswesen und Wirtschaft zu bekämpfen. Sprich, Stellen dürfen nicht mehr für "unter 30" ausgeschrieben werden, und so.
Die Politik dagegen strotzt weiterhin vor expliziter Altersdiskriminierung. Die untere Schranke fürs aktive Wahlrecht ist eh ein Riesenthema, das hier aber zuletzt vor Ewigkeiten diskutiert wurde (vermutlich dank demographischem Wandel, also Aussterben der betroffenen Minderjährigen ). Da Minderjährigen(nicht)rechte aber wohl besonderen Verfassungsrang haben sollen, möchte ich mich hier eher auf das passive Wahlrecht konzentrieren. (Bei Bedarf das aktive aber auch nicht ausschließen.)
Normale Parlamentssitze sind ja zum Glück üblicherweise frei ab 18, aber besondere Positionen sind oft an sehr willkürlich scheinende Altersgrenzen gekoppelt. Bekanntestes Beispiel ist der Bundespräsident, der beachtliche 40 Jahre alt sein muss. Besonders willkürlich erscheint mir dazu der Hannoveraner Regionspräsident: "mindestens 23 Jahre, aber noch nicht 67 Jahre alt".
Fragt sich nun, ob es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis diese Klauseln weggeklagt werden. Sicher sind sie von geringerer praktischer Bedeutung als die in anderen Bereichen, es wird schließlich deutlich weniger 30jährige Bundespräsidentenkandidaten geben als 40jährige Bank-Praktikums-Bewerber. Aber eine prinzipielle Rechtfertigung für diese willkürlichen Grenzen kann ich nicht erkennen.