Verfasst: Fr 2. Sep 2011, 10:59
Zitat von hr-online:Tauben in Massen sind Schädlinge
Verwilderte Tauben können in großen Mengen als Schädlinge gelten und bekämpft werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel am Donnerstag entschieden. Eine Lizenz zum Taubentöten ist das für den klagenden Falkner dennoch nicht.
Geklagt hatte ein Falkner aus Villmar. Er hatte nach eigenen Angaben einen Auftrag des Autoherstellers Opel, die Taubenplage in dessen Werk in Rüsselsheim zu beseitigen. Dazu wollte er die Vögel in einem speziell entwickelten Schlag einfangen und anschließend töten.
Landkreis muss Antrag neu prüfen
Dies hatte ihm das zuständige Veterinäramt jedoch untersagt und sich auf das Tierschutzgesetz bezogen. Es gestattet das Töten von Wirbeltieren nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Tiere als Schädlinge anzusehen sind. Der Falkner hatte geklagt und war vor dem Verwaltungsgericht in Wiesbaden in erster Instanz gescheitert.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel verpflichtete nun den Landkreis Limburg-Weilburg, den Antrag des Falkners auf die Genehmigung der Taubenjagd neu zu prüfen. Dabei müsse berücksichtigt werden, dass von Tauben in großen Mengen Gesundheitsgefahren ausgehen können. Dies habe der Kreis bislang nicht hinreichend getan, erklärte ein Sprecher des VGH.
Damit hat der Kläger zwar einen Etappensieg errungen. Eine allgemeingültige Erlaubnis für das gewerbsmäßige Töten von Tauben hat er damit allerdings noch nicht. Dennoch ist das Urteil von weitreichender Bedeutung.
Tauben gefährden Gebäude und Gesundheit
Für viele Städte sind Tauben zu einem Problem geworden. Kommen die Vögel in großen Mengen auf engem Raum zusammen, droht die Verbreitung von Krankheiten. Manche nennen Tauben deswegen gar "Ratten der Lüfte". Zudem ist der Kot der Tiere schädlich für die Substanz von Gebäuden. Wegen des Tierschutzgesetzes setzten die Kommunen bislang auf Fütterungsverbote oder Abwehrvorrichtungen.
Nach dem Urteil des VGH könnte es künftig aber auch gezielte Tötungsaktionen geben. Selbst Vogelschützer halten dies für ein probates Mittel. Denn Straßentauben seien keine Wildvögel, sondern verwilderte Haustauben, erklärte der Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte in Frankfurt, Klaus Richarz.
Tauben als Vogelfutter
"Es gibt viel zu viele Tauben in den Städten", so der Experte. Daher sei nichts dagegen einzuwenden, sie nach tierschutzrechtlichen Maßstäben zu reduzieren. Der Einsatz von Greifvögeln bringe wenig. Dies hätten Versuche gezeigt. Die Verfütterung getöteter Tauben etwa an Greifvögel hält Richarz jedoch für eine denkbare Verwertungsmöglichkeit.