Das Bundesverwaltungsgericht hat die niedersächsische Kampfhundeverordnung für nichtig erklärt. Die Gefährlichkeit von Hunden könne in einer Verordnung nicht nur nach Rassegesichtspunkten festgestellt werden, erklärten die Richter am Mittwoch. Dem Land wurde aber freigestellt, dieses künftig per Gesetz zu regeln.
Für bestimmte Rassen bestehe derzeit zwar der Verdacht, dass von ihnen erhöhte Gefahren ausgehe, urteilten die Berliner Richter. Es sei jedoch umstritten, welche Bedeutung diesem Faktor neben zahlreichen anderen Ursachen wie Erziehung und Ausbildung des Hundes zukomme. Der Gefahrenverdacht allein rechtfertige die Verordnung in der bestehenden Form nicht. Es sei Sache des Landesparlaments, die Einführung von Rasselisten im Zweifelsfall selbst zu verantworten. Ein derartiges Gesetz liege in Niedersachsen aber nicht vor.
Hundehalter und der Tierschutzverein Hannover hatten in Berlin dagegen geklagt, dass es in der Verordnung für bestimmte Hunderassen Haltungs-, Zucht- und Vermehrungsverbote sowie Maulkorb- und Leinenzwang gibt. In der Kategorie eins sind Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Pitbulls als „besonders gefährliche Hunde“ erfasst. Zur Kategorie zwei gehören unter anderem Dobermänner und Rottweiler.
N-tv
So'n Mist jetzt laufen diese viecher wieder in der Bahn frei herrum und ich werde wieder angefallen