"Die spinnen, die Briten" würde ich so noch nicht sagen. Auch in Deutschland gibt es Klauseln, die dem Vermieter das Recht einräumen, beispielsweise die Haustierhaltung (Hunde, Katzen oder giftige Schlangen) stark einzuschränken oder sein Eigentum anderweitig vor Schaden zu schützen. Ein Raucher in meiner Wohnung wäre ein erheblicher Schaden, ich würde die entsprechenden Zimmer nicht mehr benutzen wollen, wenn sie oder die darin enthaltenen Möbel dauerhaft nach Rauch stinken sollten, sie hätten dann zum einen immens an Wert verloren und zum anderen wäre die Eigennutzung, die zumindest in Deutschland noch Priorität vor der Vermietung hat, nicht mehr möglich oder nur nach Renovierungsmaßnahmen.
Ich finde das auch sehr verständlich. In Deutschland kann ein Vermieter zum Beispiel keinen Schadenersatz für durch Nikotin entstandene Schäden fordern.
Denn das Rauchen in einer Mietwohnung gehöre zu dem vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, so dass der Mieter für die eingetretenen Verunreinigungen nicht einstehen müsse, so die Begründung. Etwas anderes gelte nur dann, wenn zwischen Mieter und Vermieter das Rauchen in der Mietwohnung vertraglich eingeschränkt wurde. Die Frage, ob dies bei exzessivem Rauchen (übermäßige Nutzung) anders wäre, ließ der BGH zunächst offen. [...]
Immowelt.de weist aber darauf hin, dass für Waschküchen, Gemeinschaftskeller, Flure, Treppenhäuser und Aufzüge andere Regeln gelten. In gemeinschaftlich genutzten Räumen kann der Vermieter auch ohne entsprechende Zusatzvereinbarungen das Rauchen untersagen.
Ein allgemeines Rauchverbot im Mietvertrag ist nicht gültig. Man kann aber laut diesem Artikel auch in Deutschland eine Klausel in den Mietvertrag aufnehmen, in dem das Rauchen in der Wohnung untersagt wird. Wenn der Mieter diese gesonderte Klausel unterschreibt, muss er sich auch daran halten. Ich als Vermieter würde das daher tun.
Quelle.
Übrigens:
Prohibition würde bedeuten, dass man den Konsum und Verkauf von Zigaretten verbietet. Davon ist aber nie die Rede, sondern nur vom Rauchen dort, wo es andere Menschen (Geruchsbelästigung, Husten und Heiserkeit, tränende Augen, erhöhte Krebsgefahr, beeinträchtigter Genuss von Lebensmitteln) oder Sachgegenstände (Geruchannehmende Möbel oder eben Brandgefahr, wie auch z.B. an Tankstellen) in Mitleidenschaft zieht.