Der Einzelfall
dann wohl vom Tisch.
Und wo steht geschrieben, dass nur vollstens reflektierte Entscheidungen zu respektieren seien? Beim Kinderkriegen z.B. sieht die Gesellschaft das nicht so streng.
Die böse Antwort wäre jetzt, dass Kinderkriegen leichter rückgängig zu machen ist.
Dass grundsätzlich jede auch noch so spontane Nicht-mehr-leben-wollen-Entscheidung unantastbar sein soll, vertrittst du vermutlich genausowenig wie ich, dass nur tausendseitige Begründungsschriften auf Habilitationsniveau akzeptiert werden sollen. Wo genau die Grenze verlaufen soll, wird laufend und in jedem Fall neu ausgehandelt. Die Frage hier ist ja "nur", ob Häftlingen da grundsätzlich mehr oder weniger Entscheidungshoheit zugestanden werden sollte.
Nöö, man muss lediglich politisch durchsetzen, dass im Einzelfall lediglich der Wunsch des Interessierten relevant ist und kirchliche Gruppen sich aufs Beten zu beschränken haben. Ich jedenfalls würde mir mein Recht auf Selbstmord nicht nehmen lassen, nur weil ich jemanden grundsätzlich oder situativ nicht von meiner Position überzeugen kann
Habe ich im konkreten Fall größere kirchliche Propaganda verpasst? Zumindest hier im Thread tauchte deren Perspektive ja noch gar nicht auf.
Davon abgesehen: kann man den Selbstmord auf die selbst gewünschte Art alleine umsetzen, braucht man dazu eh kein Recht, man hat die Macht des Faktischen auf seiner Seite. Ist das nicht der Fall (wie hier diskutiert), muss einem aber offensichtlich das Recht zugestanden werden - und zwar entweder als grundsätzliches und nicht aberkennbares Menschenrecht, wie du es zu fordern scheinst (?), und
gerade dann müsste man doch im Voraus grundsätzliche Einwände wegdiskutieren und somit eine Einzelfallregelung unnötig machen; oder eben nur bedingt, mit ausstehender Einzelfalldiskussion.